Tirol – „Loipengütesiegel des Landes Tirol“

Tirol – „Loipengütesiegel des Landes Tirol“
Im Bundesland Tirol verleiht die Tiroler Landesregierung bereits seit dem Jahr 1981 das „Loipengütesiegel des Landes Tirol“. Um dieses Siegel zu erhalten, müssen Betreiber von Loipen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Demnach muss ein „geschlossenes Loipengebiet“ gegeben sein, d.h. das Langlaufgelände muss sich zum überwiegenden Teil in Tirol befinden, und die Mindestvoraussetzungen der Richtlinien erfüllt sein.

Wenn auf Grund der Überprüfung die Erfüllung der Voraussetzungen festgestellt worden ist, wird das Loipengütesiegel für eine Dauer von 3 Jahren verliehen. Auf einen schriftlichen Antrag hin kann eine Verlängerung um weitere 3 Jahre beantragt werden.

Werden die vorliegenden Richtlinien nicht eingehalten, kann das Loipengütesiegel auch wieder entzogen werden. Die Dauer der Verleihung wird durch Aufdruck der entsprechenden Verleihperiode auf das Emblem angezeigt. Auf die Verleihung des Loipengütesiegels jedoch besteht kein Rechtsanspruch.

Vergabe des Loipengütesiegels

Welche Maßstäbe müssen erfüllt werden, um das Siegel zu erhalten?

  1. Anzahl der Loipen: Das Loipengebiet muss mindestens 3 Loipen mit folgenden Streckenlängen umfassen:
    • eine 10 km-Loipe (Schwierigkeit blau oder rot)
    • eine 5 km-Loipe (Schwierigkeit blau oder rot)
    • eine Trainingsloipe für Anfänger (mindestens 500 m lang) in einem skitechnisch sehr leichten Gelände
    Die Loipen müssen voneinander unabhängig und doppelspurig angelegt sein. Die Strecken dürfen nur auf kurzen Abschnitten direkt nebeneinander verlaufen.
  2. Schneelage: mindestens 80 Schneetage (Tage mit Schneedecke von ca. 10 cm) während eines Winters (Beurteilung stützt sich dabei auf Statistik der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik, Regionalstelle für Tirol, Innsbruck, über eine 30- jährige Messperiode)
  3. Gewährleistung der Loipenbenützung für mind. 3 Jahre – diese ist vertraglich mit dem Grundeigentümer abgesichert
  4. Parkmöglichkeiten müssen sich in angemessener Nähe zum Start- und Zielraum befinden
  5. Einrichtung des Start- und Zielraumes – gekennzeichnet

Übersicht Orte mit Loipengütesiegel

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Ort Loipen-km Nächte ab
53 km 2 - 14 89 €
14 km 3 - 10 219 €
25 km 2 - 10 249 €
25 km 2 - 10 309 €
22 km 2 - 10 323 €
74,5 km 3 - 10 209 €
13 km 2 - 10 236 €
10 km 2 - 10 239 €
40 km 2 - 7 199 €
10 km 3 - 7 529 €
3,2 km 2 - 10 189 €
45 km 2 - 10 319 €
170 km 2 - 10 269 €
70 km 2 - 10 329 €
40 km 2 - 5 179 €
121 km 3 - 10 219 €
50 km 2 - 10 229 €
31 km 5 - 7 459 €
38 km 2 - 14 139 €
25 km 2 - 10 219 €
90 km 2 - 10 208 €
170 km 3 - 10 399 €
38 km 2 - 14 129 €
40 km 2 - 10 299 €
90 km 2 - 10 209 €
256 km 2 - 10 223 €
30 km 2 - 10 269 €
43 km 2 - 10 349 €
170 km 2 - 10 249 €
22 km 3 - 10 319 €
35 km nicht buchbar
10 km 2 - 7 289 €
40 km 2 - 7 229 €
143 km 3 - 7 296 €
22 km 2 - 7 349 €
121 km 2 - 10 189 €